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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der DRI RossData GmbH, im Folgenden „ROSSDATA“ genannt.

1. Geltungsbereich und Änderungen

  1. ROSSDATA erbringt im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrages verschiedene IT-Dienstleistungen gemäß Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen oder Individualverträgen und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB).
  2. Die nachfolgenden AGB regeln die zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und ROSSDATA bestehende Geschäftsbeziehung und gelten für jeden Einzelauftrag, sofern im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. ROSSDATA behält sich vor, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Änderungen teilt ROSSDATA dem Kunden in Textform mit. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so kann dieser das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weist ROSSDATA den Kunden in der Änderungsmitteilung mit.
  4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden erkennt ROSSDATA nicht an. Sie finden auch dann keine Anwendung,
    wenn ROSSDATA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes).

2. Angebote, Lieferungen und Leistungen

  1. Alle Angebote von ROSSDATA sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung.
  3. ROSSDATA darf zur Erfüllung von Aufträgen Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuziehen. Die vertraglichen Pflichten von ROSSDATA bleiben hiervon unberührt.
  4. ROSSDATA entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Verträgen und den AGB.
    Sofern Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt ROSSDATA gegenüber den eingesetzten Mitarbeitern
    weisungsbefugt.
  5. Ein Einzelvertrag kommt zu Stande, wenn
    • die Parteien einen Vertrag unterzeichnet haben oder
    • der Kunde die Annahme eines Angebots von ROSSDATA vorbehaltslos und ohne Änderungen in Textform oder schriftlich bestätigt hat oder
    • ROSSDATA Aufträge eines Kunden mittels einer Auftragsbestätigung angenommen oder mit der Ausführung begonnen hat.
  6. Wird in einem Einzelvertrag die Leistungserbringung nach Aufwand vereinbart, so gehören alle erforderlichen Materialien, die Recherche, die Vor- und Nachbereitung, sowie bei Bedarf die An- und Abreise zum Ort der Leistungserbringung zur Vertragserfüllung. Sind mehrere Personen an der Arbeit beteiligt, wird für alle beteiligten Personen ein entsprechender Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Hardware

  1. Ist die Vermietung von Hardware-Ressourcen Gegenstand der Vereinbarung so behält sich ROSSDATA die Änderung von Hardware-Ressourcen und Hardwarestandorten innerhalb der Europäischen Union vor, solange die Leistung dadurch nicht eingeschränkt wird. Der Kunde wird in diesen Fällen mit angemessenem zeitlichen Vorlauf informiert.
  2. Ist die Lieferung von Hardware Gegenstand der Leistung, so liefert ROSSDATA schnellstmöglich bzw. zum vereinbarten Termin unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
  3. ROSSDATA haftet bei gelieferter Ware nicht für Garantiezusagen des Herstellers. Garantien werden in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
  4. ROSSDATA haftet nicht für Mängel, die durch fehlerhafte Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstehen.

4. Software

  1. Ist die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von
    Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der
    vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen.
  2. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an.
  3. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode.
  4. Kommt im Rahmen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle
    Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software an.
  5. Wartung, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzungsrechten und
    müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.


5. Verfügbarkeiten

Ist die Vermietung von Hardware-Ressourcen im Rahmen eines Rechenzentrumsbetriebs oder die Bereitstellung einer Software in Kombination mit der zur Nutzung erforderlichen
Hardware Gegenstand der Leistung, so richtet sich die Verfügbarkeit der Systeme nach dem Service-Level-Agreement, das Bestandteil dieser AGB und über https://www.dri.de/images/pdf/s la .pdf abrufbar ist.

6. Servicezeiten

Die Mitarbeiter von ROSSDATA stehen zu den regulären Servicezeiten jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr für die Bearbeitung von Aufträgen zur Verfügung. Soll die Bearbeitung von Aufträgen außerhalb der regulären Servicezeiten erfolgen, so ist dafür eine separate Vereinbarung erforderlich. Gegebenenfalls anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde teilt ROSSDATA unverzüglich eine etwaige Änderung seiner Geschäftsdaten (insbesondere Adresse, Firma, Bankverbindung) mit.
  2. Der Kunde hat ROSSDATA unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die vertragsgegenständliche Leistungserbringung relevant sind. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist ROSSDATA nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf Ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
  3. Der Kunde führt ein regelmäßiges Backup seiner Datenbestände, insbesondere vor Aufnahme von Tätigkeiten durch ROSSDATA durch.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, Hardwareschäden, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung eigenverantwortlich regelmäßige Datensicherungen der für den eigenen Betrieb notwendigen Anwendungsdaten vorzunehmen und an geeigneten Orten zu lagern. Auch die Beauftragung von Datensicherungsangeboten von ROSSDATA entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur separaten Sicherung von Anwendungsdaten. Zusätzlich führt der Kunde, insbesondere vor Aufnahme von Tätigkeiten durch ROSSDATA, ein Voll-Backup seiner Datenbestände in Eigenregie durch. Verzichtet der Kunde auf die eigene Datensicherung, so geschieht dies auf eigene Gefahr.
  5. Der Kunde unterstützt ROSSDATA bei der Leistungserbringung und schafft auf seine Kosten die Voraussetzungen für die reibungslose Leistungserbringung. Entstehen durch fehlende Voraussetzungen Wartezeiten, sind diese gesondert zu vergüten.

8. Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt unverzüglich nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung. Eine Ingebrauchnahme nach Lieferung oder Leistungserbringung gilt als Abnahme.
  2. Auf Verlangen einer Vertragspartei ist ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu erstellen.
  3. Erfolgt nach Übergabe einer Leistung zur Abnahme und Aufforderung zur Protokollierung die Abnahme nicht, so gilt die spätestens 10 Werktage nach Übergabe als erteilt.

9. Preise, Zahlungen und Zahlungsverzug

  1. Preise für Leistungen der ROSSDATA werden im Regelfall individuell vereinbart und im jeweiligen Auftrag festgehalten.
  2. Falls keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, so gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste für die entsprechende Leistung.
  3. Alle Preisangaben werden ohne Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile ausgewiesen.
  4. Im Regelfall erfolgt die Zahlung nach Lieferung oder Leistungserbringung per SEPA-Basislastschrift, sofern keine andere Zahlungsart schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
  5. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften erhebt ROSSDATA für jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr von 9 EUR.
  6. Nach 2 Rücklastschriften in Folge behält sich ROSSDATA das Recht vor, die Zahlungsart auf Vorkasse umzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen sofern die Zahlung per Vorkasse nicht erfolgt.
  7. Sollten die regelmäßigen oder individuell vereinbarten Zahlungsarten nicht oder nicht mehr umsetzbar sein und keine Folgevereinbarung über die Zahlungsart zustande kommen, so verpflichtet sich der Kunde, die Leistungen in Vorkasse zu vergüten. Als Vorkasse gilt die Bezahlung der Leistung vor Lieferung oder Leistungserbringung. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt als Vorkasse die Vergütung von Leistungen für 12 Monate im Voraus.
  8. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, sobald das vereinbarte Zahlungsziel um mehr als 15 Kalendertage überschritten wurde.
  9. Bei Zahlungsverzug darf ROSSDATA für jede schriftliche Mahnung 5,00 € pauschalierte Mahnkosten berechnen.

10. Vertragslaufzeiten, Kündigung und Sperrung

  1. Die regelmäßige Laufzeit von Verträgen ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt im Regelfall 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Mit der Änderung eines bestehenden Vertrages beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit. Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. ROSSDATA behält sich vor, auch Kündigungen in Textform zu akzeptieren. In diesen Fällen ist eine Kündigungsbestätigung durch ROSSDATA für die Beendigung des Vertrags erforderlich.
  3. Kommt der Kunde im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen in Zahlungsverzug, so behält sich ROSSDATA das Recht vor, nach angemessener Fristsetzung die Leistungen einzustellen und Zugänge zu Systemen zu sperren. Die Fristsetzung kann jeweils mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund beleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von
    Entgelten mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist.

11. Gewährleistung und Haftung

  1. ROSSDATA haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ROSSDATA, ihren gesetzlichen Vertretern oder durch vorsätzliches
    Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder die durch leicht fahrlässiges Verhalten von ROSSDATA, ihren gesetzlichen
    Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, haftet
    ROSSDATA beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen eines Einzelvertrags typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
  4. Jede sonstige Haftung von ROSSDATA ist ausgeschlossen.
  5. Zur Erlangung einer angemessenen Versicherung gegen Vermögensschäden, die ROSSDATA durch Eintritt einer nicht im Rahmen dieser AGB beschränkbaren Haftung verursacht, kann es erforderlich sein, die Haftung der Höhe nach im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zu beschränken. Diese individuelle Haftungsbeschränkungsvereinbarung ist
    separat zu regeln und gilt für alle Verträge zwischen dem Kunden und ROSSDATA.
  6. Im Falle der Geltendmachung von Mängelrechten hat ROSSDATA zunächst das Recht, den gerügten Mangel auf seine Berechtigung zu untersuchen, sodann nach eigener Wahl
    nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ein Recht auf Minderung, Schadenersatz und/oder Vertragsrücktritt besteht erst, wenn ROSSDATA zweifach unter angemessener
    Fristsetzung erfolglos zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden ist.
  7. ROSSDATA führt keine Beratungen durch, es sei denn, dass der Kunde dies ausdrücklich beauftragt und ROSSDATA diese Beauftragung bestätigt. Im Rahmen dieser Beauftragung
    haftet ROSSDATA nur für eigene Aussagen.
  8. ROSSDATA gewährt keine Garantien. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Programme usw. stellen lediglich Beschreibungen der Leistungen dar. Für die Inanspruchnahme von Herstellergarantien hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.

12. Verzug und Unmöglichkeit

  1. Im Falle von durch ROSSDATA nicht zu vertretender Verzögerung oder vorübergehender Unmöglichkeit der Leistungserbringung kann ROSSDATA vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung mindestens drei Monate verzögert oder vorübergehend unmöglich ist.
  2. Ist es ROSSDATA ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht mehr möglich, die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen, so schuldet ROSSDATA den Vorschlag einer Alternative, die ggf. mit veränderten oder zusätzlichen Kosten verbunden ist.

13. Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung

  1. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmte Vorschriften einzuhalten. Für von ROSSDATA selbst erhobene Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung unter https://www.dri.de/images/pdf/datenschutz.pdf. Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden („Auftragsdatenverarbeitung“) verarbeitet, so bietet ROSSDATA dem Kunden den Abschluss einer individuellen schriftlichen Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung an. Sofern von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, gelten folgende Regelungen.
  2. ROSSDATA speichert und verarbeitet im Rahmen des vorliegenden Vertrages die von dem Kunden erhobenen betrieblichen Daten. Die Dauer des Auftrags ist abhängig von der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages. Der Vertrag über einen Testzugang hat eine Laufzeit von 2 Kalendermonaten und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag über den Dauerzugang wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, je nach Kundenwunsch bereits vor Ablauf der Testphase.
  3. ROSSDATA übernimmt die Aufgabe des technischen Betriebs von Hardware und Software. Die Erhebung und Nutzung der Daten sowie die Verarbeitung auf fachlicher Ebene erfolgt
    ausschließlich durch den Kunden. Den Kreis der Betroffenen bestimmt der Kunde selbst, da die Erhebung der Daten ausschließlich ihn erfolgt.
  4. Die Systeme von ROSSDATA werden in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union betrieben. Die Server stehen in physisch abgeschlossenen Räumen, zu dem nur ein
    kleiner Kreis von Personen Zutritt erhält. Die vom Kunden erfassten Daten werden zugangsgeschützt abgespeichert. Die Server sind gegen unberechtigte Eingriffe von außen gesichert. ROSSDATA versichert, dass die Software auf den Servern zeitnah mit Sicherheitsupdates und Hotfixes versorgt werden, um die Gefahr der Zugriffe durch Dritte nach  Kräften zu verhindern.
  5. Die Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten erfolgt durch den Kunden selbst oder auf explizite Anweisung des Kunden.
  6. ROSSDATA verpflichtet sich, die Daten des Kunden vertraulich zu behandeln, diese Verpflichtung auch allen Mitarbeitern aufzuerlegen. Bei Fragen zum Datenschutz kann der Kunde
    ROSSDATA unter der E-mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. direkt kontaktieren.
  7. ROSSDATA ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Unterauftragsverhältnisse einzugehen, insbesondere mit Rechenzentrumsbetreibern. Subunternehmer werden sorgfältig ausgewählt unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  8. ROSSDATA verpflichtet sich, die Verarbeitung der übergebenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich festgelegten Weisungen des Kunden durchzuführen. Insbesondere eine Weitergabe von Adressen oder Daten, die der Kunde im Rahmen des vorliegenden Vertrages auf Systemen von ROSSDATA erfasst, ist explizit ausgeschlossen.
  9. Der Kunde hat über den Direktzugriff auf Betriebssysteme jederzeit die Möglichkeit, Daten selbst zu löschen. Nach Beendigung des Auftrags löscht die ROSSDATA die Daten erst
    nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist oder auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers. Bis die Daten gelöscht sind, sorgt ROSSDATA ebenso für die Einhaltung des
    Datenschutzes, wie während der Vertragslaufzeit. Die Kosten für die Aufbewahrung von Daten nach Vertragsende trägt der Kunde.

14. Datensicherheit

  1. ROSSDATA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen (z.B. EMail) in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden können. Dritte sind insbesondere bei der Datenübertragung über das Internet außerhalb des Zugriffsbereichs ROSSDATA unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren oder den  Datenverkehr zu überwachen.
  2. Für die Sicherheit und Sicherung der vom Kunden über das Internet übermittelten oder aus dem Internet technisch erreichbaren Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

15. Geheimhaltung

  1. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse einer Partei, die der anderen Partei im Rahmen eines Auftrags zugängliche gemacht und als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, sind streng geheim zu halten und dürfen Dritten nicht ohne die
    ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei offenbart werden.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, • die einer Partei bereits bekannt waren, bevor sie diese von der anderen Partei erhielt.
    • die ohne das Verschulden einer Partei öffentlich bekannt geworden sind.
    • die von Dritten ohne Verletzung von Vertraulichkeitspflichten rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden.
    • die ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen eigenständig entwickelt wurden.
    • Die aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

16. Loyalität

  1. Der Kunde und ROSSDATA verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Alle während der Zusammenarbeit auftretenden Ereignisse, die den Verlauf der Zusammenarbeit zu beeinflussen geeignet sind, werden dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von ROSSDATA während der Laufzeit des beiderseitigen Vertrages und 12 Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit weder direkt noch indirekt, insbesondere selbst oder bei Mutter-/Tochterunternehmen oder Unternehmen, an denen der Auftraggeber rechtlich und/oder wirtschaftlich mit mehr als 50 % beteiligt
    ist, zu beschäftigen.
  3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde an ROSSDATA einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, den Eintritt eines niedrigeren Schadens darzulegen und nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der ROSSDATA vorbehalten.

17. Gerichtsstandsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Itzehoe.

18. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel zulässigerweise am nächsten kommt.

Stand 25.04.2024

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